Sie möchten gerne eine Immobilie erwerben oder verkaufen?
Sie möchten gerne Ihre Immobilie an einen Verwandten übertragen?
Da wir mit vielen Maklerbüros zusammenarbeiten, sind wir routiniert in der Erstellung von Kauf- Wohnungseigentums- sowie Schenkungsverträgen.
Als großer Irrglaube gilt, dass nur Notare derartige Verträge errichten können, dabei haben Rechtsanwälte dieselben Möglichkeiten. Es bleibt Ihre Wahl, ob Sie einen Vertrag lieber bei einem Rechtsanwalt oder einem Notar Ihrer Wahl erstellen lassen möchten.
Wir fungieren in derartigen Angelegenheiten nicht nur als Vertragserrichter, sondern insbesondere auch als Treuhänder. Als Treuhänder obliegt uns die Pflicht, entsprechende Treuhandkonten einzurichten, sowie dafür zu sorgen, dass der Kaufpreis erst weitergeleitet wird, wenn das Eigentumsrecht des Käufers im Grundbuch sichergestellt wurde, damit sowohl Verkäufer als auch Käufer optimal abgesichert werden. Sämtliche Treuhandschaften werden an das Treuhandbuch der Tiroler Rechtsanwaltskammer gemeldet, sodass der Kaufpreis der Immobilie einen entsprechenden Versicherungsschutz genießt.
Die Berechnung sowie Abführung der Grunderwerbssteuern und Eintragungsgebühren an das Finanzamt werden natürlich auch durch unsere Kanzlei veranlasst.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!