Für das Honorar eines Rechtsanwaltes gelten bestimmte gesetzliche Kriterien und rechnen wir auch grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz ab. Diesbezüglich wird auf den Leitfaden der Österreichischen Rechtsanwaltskammer „Mein Recht ist kostbar“ verwiesen.
Broschüre „Mein Recht ist kostbar“
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann unter Bekanntgabe der Polizzennummer mit dieser abgerechnet werden. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Rechtsschutzversicherung zum Schadenszeitpunkt bereits bestanden sein muss, damit von dieser Deckung gewährt wird.