Was passiert, wenn die Ehe zerbricht?
Sie sind mit einer Unterhaltsforderung konfrontiert oder wollen Unterhalt verlangen?
Ihr Partner verweigert Ihnen den Kontakt zu Ihrem Kind?
Oft entwickeln sich zwei Menschen einfach auseinander und der letzte Ausweg ist eine Scheidung.
Nicht immer muss eine Scheidung zwingend ein langes Verfahren nach sich ziehen, auch eine einvernehmliche Scheidung kann eine Lösung sein.
Wir versuchen immer, zuerst eine für beide Seiten vertretbare Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, so vertreten wir Sie auch gerne in einem allfälligen Scheidungsverfahren.
Das Ehe- und Familienrecht umfasst jedoch nicht nur Scheidungen, sondern insbesondere auch das Recht der Eltern hinsichtlich einer Obsorge der Kinder.
Regelmäßig können wir erreichen, dass beide Elternteile für das Kindeswohl ihrer Kinder sorgen können, ebenso sind wir für die Einforderung eines entsprechenden Kindesunterhaltes zuständig.
Haben Sie Fragen zum Ehe- und Familienrecht?
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin!